LEUTKIRCH (sz) – Büger können im Solarpark Geld anlegen

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LEUTKIRCH (sz) – Bürger können am Solarpark Geld anlegen

Energiegenossenschaft beteiligt Bürger in Aitrach

Die 1,5 Megawatt-Photovoltaik-Anlage in Aitrach steht – nun können sich Bürger an den Erträgen des Solarparks beteiligen.

Leutkirch – Erneut können Bürger in der Region von den Erträgen aus erneuerbarer Energie profitieren, ohne selbst Solarmodule auf dem Dach zu haben. Möglich wird das durch ein Beteiligungsmodell der Energiegenossenschaft Leutkirch: Für den erst kürzlich ans Netz gegangenen Solarpark Aitrach hat die Genossenschaft ein Beteiligungsmodell entwickelt. Es ähnelt in Art und Struktur dem, was auch beim Solarpark Leutkirch-Haid verwirklicht wurde. Allerdings ist die Energiegenossenschaft dieses Mal nicht Miteigentümer und Betreiber der Anlage, sondern stellt der Eigentümerin EnBW (Energie Baden-Württemberg) lediglich Mittel zur Verfügung, die sie wiederum bei den Bürgern über Nachrangdarlehen einsammelt und dementsprechend verzinst. Für den technischen Vorstand der Energiegenossenschaft Leutkirch eG, Berthold König, ist Photovoltaik trotz der reduzierten Einspeisevergütung immer noch rentabel. „Wer wie wir etwas übrig hat für die Energiewende und zudem noch Geld anlegen will, kann das in Aitrach tun.“ Solarparks seien nach wie vor eine sichere Geldanlage, so König, „und eine saubere dazu“.

 

Im Unterschied zum Beteiligungsmodell auf der Haid handelt es sich in Aitrach um ein endfälliges Nachrangdarlehen. Eine Geldanlage ist erst ab einem Betrag von 5.000 Euro möglich. Danach geht es in 1.000-Euro-Schritten aufwärts. Die Laufzeit für das von den Bürgern an die Genossenschaft gewährte Nachrangdarlehen beträgt zehn Jahre. Die Ausschüttung der Zinsen erfolgt jährlich, der Anlagebetrag wird erst am Ende der Laufzeit ausbezahlt. Die Verzinsung liegt durchgehend bei 2,5 Prozent pro Jahr.

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